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Bitte lesen Sie auch unsere folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anbieter:


Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

für Anbieter für den Vertrieb von kostenpflichtigen Internet-Angeboten und
Diensten unter Nutzung des Payment-Systems

Paybest

der 4FriendsOnly.com Internet Technologies AG, Ilmenau
nachstehend 4FO AG genannt

Stand: 01.01.2011


§ 1 Vorbemerkungen

Die nachfolgenden Bedingungen regeln den Vertrieb von kostenpflichtigen Internet-Angeboten und Internet-Diensten durch die 4FriendsOnly.com Internet Technologies AG (im weiteren als 4FO AG bezeichnet) unter Nutzung des Payment-Systems Paybest. Die 4FO AG widerspricht ausdrücklich anders lautenden Bedingungen des Kunden. Ein Vertrag zwischen der 4FO AG und dem Kunden (Anbieter) kommt nur auf Grundlage der vorliegenden AGB zustande. Mit Vertragsabschluss werden die AGB anerkannt und bestätigt.

§ 2 Vertragsgegenstand

Die 4FO AG betreibt das Payment-System Paybest. Mit diesem System vermittelt die 4FO AG Internet-Angebote und -Dienste kostenpflichtig an Endverbraucher. Der Endverbraucher erhält nach einer Bezahlung durch ein in Paybest integriertes Bezahlverfahren über das System Paybest Zugang zu den Angeboten und Diensten, die von den Kunden technisch bereitgestellt werden. Diese AGB regeln die Zusammenarbeit der Kunden und der 4FO AG.

(1) Definition des Begriffs Kunde: Unter Kunden werden im folgenden die natürlichen oder juristischen Personen bezeichnet, die kostenpflichtige Internet-Angebote und -Dienste für den Verkauf über das System Paybest bereitstellen.
(2) Definition des Begriffs Endverbraucher: Unter Endverbraucher werden die Personen bezeichnet, die über das System Paybest die Angebote und Dienste der Kunden in Anspruch nehmen.
(3) Umsatzsteuer: Umsatzsteuer: Alle Kunden aus EU-Staaten und außereuropäisches Ausland müssen aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen ihre Umsatzsteuer-Identnummer angeben.

§ 3 Leistungsumfang der 4FO AG

(1) Allgemeine Leistungsbeschreibung: Die 4FO AG wickelt den kompletten Verkauf von kostenpflichtigen Internet-Angeboten für den Kunden ab. Durch die zwischen den Vertragsparteien getroffene Vergütungsregelung und Preislisten sind grundsätzlich und ohne Ausnahme sämtliche Ansprüche zwischen den Vertragspartnern abgegolten. Die 4FO AG oder ein beauftragtes Vertriebsunternehmen wird alle zum Betrieb notwendigen technischen Informationen zur Verfügung stellen und den Kunden hinsichtlich der Anwendung beraten.
(2) Standardleistung für die Kunden: Abwicklung des Verkaufsvorganges. Detaillierte Online-Abrechnung (in Echtzeit) für den Kunden. Der Kunde kann aus der monatlichen Abrechnung ersehen, welche Angebote wie häufig in Anspruch genommen wurden.

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde stellt die zum Verkauf bestimmten Angebote für das System Paybest bereit. Die Angebote erhalten dazu auf der (Web-)Seite des Kunden einen speziellen Link auf den Paybest-Server. Bei einem Kaufwunsch (durch Betätigung des Links) wird der Endverbraucher automatisch an die 4FO AG weitergeleitet. Dort wird ihm das Paybest System erläutert und er wird zur Auswahl eines in Paybest integrierten Payment-Systems aufgefordert. Kommt dann der Kauf-/Bezahlvorgang zustande, wird die Abwicklung durch die 4FO AG durchgeführt. Der Endverbraucher wird zu den vom Kunden bereitgestellten Angeboten weitergeleitet.
(2) Der Kunde verpflichtet sich insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- und sittenwidrigem Inhalt zu vermitteln oder anzubieten, keine Informationen anzubieten die zum Rassenhass aufstacheln, Gewalttätigkeiten verherrlichen oder verharmlosen (§131 StGB), den Krieg verherrlichen, die geeignet sind Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in Ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen der 4FO AG schädigen können oder auf Angebote mit diesem Inhalt hinzuweisen.
(3) Der Kunde erklärt, dass alle benötigten Urheberrechte für das/die Angebote, die mit Paybest vertrieben werden, erworben und bezahlt wurden bzw. direkt beim Kunden bzw. bei dessen Kunden liegen. Schadensersatzforderungen oder Forderungen, die aus vorgenannten Gründen resultieren, wird die 4FO AG an den Kunden verweisen. Der Kunde verpflichtet sich grundsätzlich und ohne Ausnahme, die 4FO AG von jeglichen Rechtsansprüchen, die gegen Inhalte der durch den Kunden oder dessen Kunden angebotenen Internet-Angebote oder -Dienste gerichtet sind, freizustellen.

Bei Verstößen gegen diese Auflagen ist die 4FO AG berechtigt, eine Abschaltung der vom Kunden eingerichteten Links ohne Rücksprache vorzunehmen und den Kunden hiervon lediglich zu unterrichten. Der dem Kunden aus solchen Anwendungen eigentlich zustehende Vergütungsanspruch sowie die Anbieterauszahlung für den Dienst entfallen in diesem Fall. Die der 4FO AG durch diesen Dienst entstandenen Kosten hat der Kunde ohne Abzug zu begleichen.

Die 4FO AG kontrolliert stichpunktartig die bereitgestellten Angebote der Kunden im Hinblick auf die zuvor genannten Anforderungen. Die 4FO AG behält sich vor, hierzu auch Informationen von den Endverbrauchern abzufragen.

§ 5 Laufzeit/Kündigung

Der Vertrag tritt mit der Einrichtung des Systems Paybest für den Kunden durch die 4FO AG in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende von beiden Parteien schriftlich gekündigt werden. Der Vertrag gilt als sofort beendet, wenn gegen eine der beiden Vertragsparteien ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet wird. Für den Fall einer Preisänderung für genutzte Tarife zu Ungunsten einer Anbieterauszahlung, steht den Vertragsparteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Dieses Kündigungsrecht kann längstens 4 Wochen nach der Ankündigung der Preisänderung ausgeübt werden.

§ 6 Vergütung

Mit dem Kunden erfolgt eine monatliche Abrechnung. Darin sind alle Käufe seitens der Endverbraucher mit den vom Kunden festgelegten Preisen erfasst. Von diesen Einnahmen werden die vereinbarten Provisionen für die 4FO AG in Abzug gebracht. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste der 4FO AG.

Die Auszahlung erfolgt ab einem Mindestauszahlungsbetrag von 20,00 EUR. Sollte dieser Betrag in einem Monat nicht erreicht werden, wird dieser Auszahlungsbetrag in den folgenden Monat umgebucht.

Sollten die Einnahmen nicht zur Deckung der vereinbarten Gebühren ausreichen, erhält der Kunde monatlich eine Rechnung über die noch zu zahlenden Gebühren.

Grundlage der Auszahlungen sind die Statistiken der 4FO AG.

Zahlungsverzug:

Bei Zahlungsverzug ist die 4FO AG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen, sofern der Nutzer nicht nachweist, dass der Zinsschaden der der 4FO AG entstanden ist, geringer ist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche durch die 4FO AG, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens, ist nicht ausgeschlossen.

§ 6a Zahlungsausfälle

Zahlungsunfähigkeit des Angebots-Nutzers:

(1) Der Anbieter trägt für alle von der 4FO AG eingezogenen Zahlungen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Nutzers (”Delkredere-Risiko”). Der Delkredere-Fall gilt als eingetreten, wenn der Nutzer die von der 4FO AG veranlassten Zahlungen nicht form- und fristgerecht gegenüber der 4FO AG erfüllt. Einer weitergehenden Mahnung seitens 4FO AG bedarf es nicht.
(2) Rücktrittserklärung durch 4FO AG: Die 4FO AG wird den Anbieter über den Delkredere-Fall, über von der Zahlstelle nicht bezahlte oder wegen Widerspruchs des Nutzers zurückgegebene Lastschriften oder Kreditkartentransaktionen oder reklamierte Telefonabrechnungen sowie über die Erhebung von Einreden, Einwendungen oder sonstigen Reklamationen des Nutzers unterrichten und den Anbieter bei der Durchsetzung seiner Forderung gegen den Nutzer, insbesondere durch Übermittlung aller für die Einforderung der Forderung vorhandenen relevanten Daten, unterstützen, soweit dem nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(3) Vom Anbieter sind zusätzlich die der 4FO AG von der beauftragten Zahlstelle in Rechnung gestellten Gebühren zu tragen. Über die jeweilige Höhe kann sich der Nutzer auch direkt bei dem eingeschalteten E-Payment Betreiber informieren. Dem Anbieter ist es freigestellt, den Zahlungsausfall sowie die Gebühren beim Angebots-Nutzer einzuklagen.
(4) Paybest tritt bei den Zahlungsvorgängen lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Anbieter auf. Sollte bei dem Zahlungsvorgang durch den Kunden ein zusätzlicher E-Payment Betreiber eingesetzt werden, so gelten dessen AGB automatisch auch für die Geschäftsbeziehung zum Anbieter. Der Anbieter erkennt diese AGB hiermit an. Die 4FO AG erbringt keine Bankdienstleistungen.
(5) Bei der Rechnungslegung wird die 4FO AG gegen Forderungen des Anbieters ihre Vergütungsforderungen sowie bis zum Abrechnungszeitpunkt entstandene Forderungen aus nicht bezahlten Forderungen gegenüber den Endkunden aufrechnen. Soweit Forderungen von der 4FO AG gegenüber dem Anbieter nicht oder nicht vollständig gegen dessen Forderungen aufgerechnet werden können, erhält der Kunde monatlich eine Rechnung über den zu zahlenden Betrag.
(6) Bei Zahlungsvorgängen, die den Verdacht auf Betrug entstehen lassen, behält sich die 4FO AG ein fristloses Kündigungsrecht gegen den Anbieter vor.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

Die 4FO AG wird nach bestem Wissen und Können für ein fehlerfreies Funktionieren des Systems Sorge tragen und angezeigte Störungen schnellstmöglich beheben. Beide Parteien haften für Schäden gleich welcher Art nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die 4FO AG nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist die vertragliche und außervertragliche Haftung der 4FO AG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der 4FO AG gilt. Schadensersatzansprüche wegen Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den Haftungsbeschränkungen unberührt.
(2) Bei Leistungsverzögerungen und -ausfällen insbesondere bei höherer Gewalt, bei Arbeitskampf-maßnahmen, bei unvorhergesehenem Ausfall von Energie, bei behördlichen Maßnahmen und bei sonstigen unabwendbaren Ereignissen, die nicht durch die 4FO AG zu vertreten sind, haftet die 4FO AG nicht.
(3) Die 4FO AG kann ein ständig stabiles Telefon- und Internetnetz nicht gewährleisten. Daher kann die 4FO AG keine Gewähr für eine ständige technische Funktionsfähigkeit des Systems Paybest übernehmen.

§ 8 Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich einander zur Verschwiegenheit. Diese Verschwiegenheitspflicht umfasst sämtliche Informationen über den jeweiligen Vertragskunden und dessen Beteiligungsunternehmen sowie über deren (potentielle) Vertragspartner. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Dritte von Geschäftsgeheimnissen keine Kenntnis erlangen. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach der Beendigung des Vertrages fort.

§ 9 Datenschutz

Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde stimmt hiermit ausdrücklich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu.

§ 10 Übertragung und Abtretung

Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen die 4FO AG an Dritte abzutreten, soweit sich diese Ansprüche aus dem Vertrag über die Nutzung von Paybest ergeben. Die 4FO AG kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung durch den Kunden auf einen Dritten übertragen.

§ 11 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ilmenau.

Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB erfolgen durch Bekanntmachung auf der Website http://www.paybest.de. Die Mitteilung von Änderungen an dieser Stelle wird vom Kunden als hinreichende Bekanntgabe anerkannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit der ersten Inanspruchnahme von Leistungen sowie für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen von 4FO AG. Verweise des Kunden auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nicht berücksichtigt werden.

Sollten Bestimmungen dieser AGB oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält: Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn oder Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss des Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.